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   BVerwG, 09.09.1992 - 8 B 110.92   

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BVerwG, 09.09.1992 - 8 B 110.92 (https://dejure.org/1992,15009)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1992 - 8 B 110.92 (https://dejure.org/1992,15009)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1992 - 8 B 110.92 (https://dejure.org/1992,15009)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes einesVerfahrensmangels - Verletzung der Hinweispflicht durch das Verwaltungsgericht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 64.84

    Wehrpflicht - Auslandsaufenthalt - Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1992 - 8 B 110.92
    Denn das angefochtene Urteil verneint das Vorliegen einer besonderen Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG und damit zugleich auch einer besonderen Härte im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 WPflG (vgl. Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 64.84 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 20 S. 1 m.w.N.).

    Damit entfällt ein Anspruch des Klägers auf Erteilung einer Genehmigung zum Verlassen des Geltungsbereichs des Wehrpflichtgesetzes (vgl. Urteil vom 6. März 1987, a.a.O. S. 3), so daß sich ein Hinweis in Richtung auf die Nachholung eines Genehmigungsantrages aus der materiellrechtlichen Sicht des Verwaltungsgerichts als nicht sachdienlich verbot.

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1992 - 8 B 110.92
    Bei der Prüfung, ob dem Verwaltungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung auszugehen (st. Rspr.; vgl. u.a. Urteile vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 143 S. 34 m.w.N. und vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 1 ).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 143.81

    Bedeutung der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung bei der Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1992 - 8 B 110.92
    Bei der Prüfung, ob dem Verwaltungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung auszugehen (st. Rspr.; vgl. u.a. Urteile vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 143 S. 34 m.w.N. und vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 1 ).
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